Einsatz von akustischen Wühlmaus- und Maulwurfschrecken
Ruhezeiten gelten auch für Ultraschall & Pieptöne
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, viele von uns versuchen ihre Beete vor Wühlmäusen zu schützen oder Maulwürfe zu vertreiben. Die handelsüblichen Vertreiber, die in regelmäßigen Abständen hohe Töne oder Ultraschall-Ausschläge von sich geben, sind dafür ein beliebtes Mittel.
Was viele nicht bedenken: Diese Töne hören auf Dauer nicht nur die Nager. Auch für Nachbarn und Haustiere (wie Hunde und Katzen) können die dauerhaften Hochfrequenz-Signale extrem störend sein.
Bitte schaltet diese Geräte daher
während der allgemeinen Ruhezeiten vollständig aus
Rechtlicher Hintergrund & Gartenordnung
Der Gesetzgeber und unsere Vereinssatzung machen hier klare Vorgaben. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) sowie den Vorgaben des BGB ist das Erzeugen störender Geräusche während der Ruhezeiten untersagt.
Zusätzlich gelten die in unserer Gartenordnung festgelegten Ruhezeiten:
- Sonn- und Feiertage: Ganztägig
- Mittagsruhe: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
- Nachtruhe: 22:00 Uhr – 08:00 Uhr
Tipp: Wer auf die Helfer nicht verzichten möchte, kann auf Modelle mit integrierter Zeitschaltuhr setzen oder Geräte nutzen, die rein mit mechanischer Vibration (ohne Piepton) arbeiten.
Wir danken euch herzlich für eure Rücksichtnahme und das verständnisvolle Miteinander!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kohl
Vorsitzender KGV Tanneneck e.V.
