Wir steuern auf den Winter zu. In viele Gärten wird gerade jetzt nochmal richtig durchgeräumt, Hecken und Bäume beschnitten.
Bitte beachtet in diesem Zusammenhang, dass das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmslos verboten ist (siehe Punkt 3 Gartenordnung und § 7 Landesimmissionsschutzgesetz). Sollte dennoch ein Schaden enstehen, haftet der Verursacher.
Befeuert Eure Feuerschale also gern mit trockenem, unbehandeltem Holz und macht es Euch gemütlich. Achtet hierbei bitte auf Windstärke und -richtung und nehmt auf andere Gartenfreunde Rücksicht. Vielen Dank!